Graduate aktuelle Version - Flipbook - Seite 42
S T U D I E N Z E N T R U M W E I Z . I N G E N I U M E D U C AT I O N
STEUERTIPPS
STEUER
KURZINFORMATION ZUR
VON AUFWENDUNGEN FÜR DIE
BERUFLICHE AUS- UND FORTBILDUNG
Stand 08/2024
Wann sind Bildungsmaßnahmen
steuerlich absetzbar?
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen
sind im Rahmen der Einkünfte aus nicht
selbständiger Arbeit als Werbungskosten
bzw. im Rahmen von betrieblichen
Einkünften als Betriebsausgaben
abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf
oder eine umfassende Umschulung
darstellen.
Ausgaben und Aufwendungen zur
beru昀氀ichen Fortbildung werden als
Werbungskosten anerkannt, wenn sie
dazu dienen, im jeweils ausgeübten
Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um
den jeweiligen Anforderungen gerecht zu
werden. Merkmal beru昀氀icher Fortbildung
ist es, dass sie der Verbesserung der
Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher
ausgeübten Beruf dient.
Zusätzlich können aber auch Ausgaben
und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt
werden, soweit sie im Zusammenhang
mit dem ausgeübten bzw. damit artverwandten Beruf stehen. Dazu zählt
auch der Besuch von berufsbildenden
(höheren) Schulen und Fachhochschulen.
Weiters sind auch Ausgaben und
Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig, wenn sie derart
umfassend sind, dass sie einen Einstieg
in eine neue beru昀氀iche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit
nicht verwandt ist. Von der steuerlichen
Absetzbarkeit ausgeschlossen sind Aufwendungen für Ausbildungen, die der
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graduate
privaten Lebensführung dienen (z.B.
Persönlichkeitsentwicklung ohne beru昀氀ichen Bezug, Sport, Esoterik, B-Führerschein).
Als typische Aus- und Fortbildungskosten kommen insbesondere in Betracht:
• Kurs- und Seminarkosten
(gegenständlich die monatlichen
Studiengebühren sowie die
Semesterpauschalen)
• Kosten für Lehrbehelfe (Literatur,
Skripten, Kosten für Kopien)
• Nächtigungskosten (tatsächliche
Kosten oder derzeit € 15,00 pro Nacht
im Inland bzw. € 27,90 für Deutschland)
• Tagesgelder (€ 26,40/Tag im Inland;
höhere Tagessätze für Ausland – für
Deutschland € 35,30)
• Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld
€ 0,42 pro km, Zugtickets)
• Anteilige Kosten für Laptop, Internet
und sonstige Arbeitsmittel
Wie viel bekommen Sie vom Finanzamt
zurück?
Je nachdem in welcher Einkommensstufe Sie sich be昀椀nden, bekommen Sie
Ihren jeweiligen Grenzsteuersatz vom
Finanzamt zurück:
20,00 % (ab einem Jahreseinkommen
von € 12.816,00),
32,50 % (ab einem Jahreseinkommen
von € 20.818,00),
42,00 % (ab einem Jahreseinkommen
von € 34.513,00),
48,00 % (ab einem Jahreseinkommen
von € 66.612,00),
50,00 % (ab einem Jahreseinkommen
von € 99.266,00) und
55,00 % (ab einem Jahreseinkommen
von € 1.000.000,00)